COVID-19-Überbrückungskredite
Der Bundesrat und das Parlament stellten Unternehmen in der Schweiz aufgrund der wirtschaftlichen Folgen des Coronavirus Liquiditätshilfen zur Verfügung.
Auf dieser Seite finden Sie Informationen und Daten rund um die COVID-19-Kredite für Unternehmen. Zur Sicherstellung der Liquidiät konnten Unternehmen, die durch die COVID-19-Krise betroffen sind, zwischen dem 26. März und 31. Juli vom Bund verbürgte Überbrückungskredite in Anspruch nehmen.
Anzahl und Volumen der COVID-19-Überbrückungskredite
Zur Sicherstellung der Liquidität konnten Unternehmen, die durch die COVID-19 Krise betroffen sind, zwischen dem 26. März und 31. Juli 2020 vom Bund verbürgte Überbrückungskredite in Anspruch nehmen. Die nachstehende Tabelle informiert über die Anzahl und das Volumen der insgesamt gewährten Kredite. Allfällige bereits zurückbezahlte Kredite werden hier nicht berücksichtigt. Alle Zahlen werden täglich nachgeführt.
| Anzahl | Durchschnittlicher Betrag in CHF | Total in CHF | |
|---|---|---|---|
| Covid-19-Kreditvereinbarungen | 135'067 | 103'000 | 13'800 Mio.* |
| Covid-19-Kredit-Plus | 1'130 | 2.7 Mio. | 3'008.2 Mio.** |
| Total | 136'197 | 16’808.2 Mio. |
* Hochrechnung aus Anzahl Kreditvereinbarungen und durchschnittlichem Betrag
** Die ausgewiesene Summe betrifft den ganzen Kreditbetrag und nicht nur die 85% vom Bund verbürgte Summe.
Die Zahlen können sich aufgrund der gesetzlichen Vorgaben (Art. 11 Abs. 1 der COVID-19-Solidarbürgschaftsverordnung) und von Berichtigungen nach Ablauf der Eingabefrist verändern.
Letzte Aktualisierung: 16.09.2020
Weiterführende Auswertungen
Die folgenden Darstellungen illustrieren Verteilungen der COVID-19-Überbrückungskredite für Unternehmen. Sie dienen der Vermittlung von Hintergrundwissen und werden in unregelmässigen Abständen aktualisiert. Die Zahlen können daher von den tagesaktuellen Zahlen abweichen. Diese Visualisierungen basieren auf den Daten der Bürgschaftsorganisationen. Um Rückschlüsse auf einzelne Unternehmen auszuschliessen und deren Anonymität zu gewährleisten, können nur aggregierte Daten zur Verfügung gestellt werden. Aufgrund von Rundungen kann es sein, dass die Summe der Anteile nicht 100% beträgt.
Stand: 26. August 2020
Missbrauchsmeldungen
Die nachstehende Tabelle listet potenzielle und effektive Missbräuchsfälle gemäss der Verordnung zur Gewährung von Krediten und Solidarbürgschaften in Folge des Coronavirus auf. Hier finden Sie das Prüfkonzept zur Missbrauchsbekämpfung. Die Statistik zeigt die Fälle, von denen die Organisationen Kenntnis haben, entweder weil sie das Verfahren selbst eingeleitet haben oder weil sie von einer anderen Instanz über die Einleitung des Verfahrens informiert wurden. Sie ist nicht vollständig in Bezug auf jene Verfahren, welche von anderen Stellen eröffnet wurden ohne Information an die Bürgschaftsorganisationen. Die Statistik wird fortlaufend aktualisiert.
| Missbrauchsarten (alle Art. gemäss Verordnung) | In Abklärung | Missbrauch nicht bestätigt | Berichtigung ohne Anzeige | Laufende Verfahren | |
| Anzahl | Deliktsumme * | ||||
| Mehrfachanträge (Art. 3, Abs. 1) | 109 | 85 | 114 | 14 | CHF 3'885‘000 |
| Gründungsdatum (Art. 3, Abs. 1, a.) | 46 | 26 | 1 | 1 | CHF 90‘000 |
| In Konkurs-, Nachlass oder Liquidation (Art. 3, Abs. 1, b.) | 10 | 0 | 4 | 7 | CHF 676'300 |
| Umsatzangabe (Art. 7, Abs. 1) | 273 | 47 | 42 | 9 | CHF 1'121‘900 |
| Unterstützung anderer notrechtlicher Regelungen (Art. 3, Abs. 1, d.) | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| Kreditverwendung allgemein und Ersatzinvestitionen (Art. 6, Abs. 1 und 2) | 29 | 2 | 4 | 32 | CHF 4'480‘667 |
| Kreditverwendung Dividenden, Refinanzierungen, etc. (Art. 6, Abs. 3) | 346 | 11 | 6 | 8 | CHF 2‘613‘000 |
| Andere | 39 | 3 | 3 | 8 | CHF 1‘104‘700 |
| Total | 852 | 174 | 174 | 79 | CHF 13'971'567 |
|---|---|---|---|---|---|
*Die ausgewiesene Deliktsumme entspricht dem Volumen der Kredite zum Zeitpunkt der Gewährung, für die ein Verfahren im Gange ist. Es wird nicht berücksichtigt, ob bereits ein Teil des Geldes zurückgewonnen werden konnte.
Letzte Aktualisierung: 17.09.2020
Zusätzlich weist die Statistik der Meldestelle für Geldwäscherei MROS sämtliche a) Meldungen gemäss Geldwäschereigesetz oder Strafgesetzbuch aus, sowie b) die Anzahl von der MROS an Strafverfolgungsbehörden erstatteten Anzeigen (gemäss Art. 23 Abs. 4 Geldwäschereigesetz).
Bürgschaftsverluste im Rahmen der COVID-19-Überbrückungskredite
Die nachstehende Tabelle informiert über die Bürgschaftsverluste von gewährten Solidarbürgschaften im Rahmen des COVID-19-Überbrückungskreditprogramms. Es handelt sich um COVID-19-Kredite, bei welchen die Bank die Bürgschaft in Anspruch genommen hat und somit die Forderung gegenüber dem Kreditnehmer den Bürgschaftsorganisationen übergeben hat.
| Anzahl | Durchschnittlicher Betrag in CHF | Total in CHF | |
|---|---|---|---|
| Total | 249 | 79'227 | 19'489'887 |
Letzte Aktualisierung: 16.09.2020
Rechtsgrundlagen
- Botschaft zum Bundesgesetz über Kredite mit Solidarbürgschaft infolge des Coronavirus (18.09.2020)
- Gesetzesentwurf über Kredite mit Solidarbürgschaft infolge des Coronavirus (18.09.2020)
- Erläuternder Bericht zur Vernehmlassung des Covid-19-Solidarbürgschaftsgesetzes (01.07.2020)
- Gesetzestext der Vernehmlassung zum Covid-19-Solidarbürgschaftsgesetz (01.07.2020)
- Erläuterungen zur Notverordnung (14.04.2020)
- Notverordnung Solidarbürgschaften (25.03.2020)
Medienmitteilungen
- Medienmitteilung vom 18.09.2020
Coronavirus: Bundesrat verabschiedet Botschaft zum neuen Solidarbürgschaftsgesetz - Medienmitteilung vom 01.07.2020:
Coronavirus: Notverordnung über Covid-19-Kredite soll ins ordentliche Recht überführt werden - Medienmitteilung vom 15.05.2020:
COVID-19 Kredite: Konzept zur Missbrauchsbekämpfung verabschiedet - Medienmitteilung vom 03.04.2020:
Bundesrat erhöht Bürgschaftsvolumen für Liquiditätshilfe auf 40 Milliarden - Medienmitteilung vom 25.03.2020:
Coronavirus: Der Bundesrat verabschiedet Notverordnung zur Gewährung von Krediten mit Solidarbürgschaften des Bundes - Medienmitteilung vom 20.03.2020:
Coronavirus: Massnahmenpaket zur Abfederung der wirtschaftlichen Folgen